Die Führerscheinregelung wurde mit einem Zusatz ergänzt, der gerade für “Jungt-Triker” interessant sein dürfte.
Laut der Elften Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 2016 heißt es nun im Abschnitt
5. §6:
c) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:
“(3a) Die Fahrererlaubnis der Klasse B wird auch erteilt zum Führen von dreirädigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falles eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist”
Das bedeutet, dass innerhalb von Deutschland ein Trike mit Führerscheinklasse B gefahren werden darf, wenn der Fahrer (also der Führerscheininhaber) älter als 21 Jahre ist.
Das ist natürlich eine ganz tolle Nachricht, oder?
Falls ihr nun auf Grund der veränderten Gesetzeslage Lust auf einen Ausflug mit dem Trike bekommen habt, dann haben wir hier die günstigen Mietpreise für euch .